FAQ
Was ist ein Personen / Finanzembargo?
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 werden nicht mehr nur ganze Länder unter Embargo gestellt, welche eine Unterbindung des kompletten Handel mit dem entsprechenden Land zur Folge hatten, sondern vermehrt auch einzelne Personen.
Während ein Länderembargo nur exportierende Firmen betrifft, unterstehen alle Firmen der Pflicht, die Beschränkungen eines Personenembargos einzuhalten. Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um eine Autowerkstatt, eine Bank oder einen Dienstleister handelt.
Dieses Verbot ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen und bezieht sich auf finanzielle
Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile aller Art. Hierunter fallen somit nicht nur Gelder oder
sonstige finanzielle Werte, sondern alle Vorteile, die zur Erzielung von Geldern, Waren oder
Dienstleistungen eingesetzt werden können. Insbesondere umfasst der Begriff der wirtschaftlichen
Ressourcen alle Arten von Handelsgütern.
Der Begriff der wirtschaftlichen Ressource ist nicht auf körperliche Gegenstände beschränkt. Vielmehr
wird von diesem Begriff alles erfasst, was gegen Entgelt veräußert oder überlassen werden kann.
Da die unter Embargo stehenden Personen sich frei bewegen können und dürfen (bspw. Mounir El Motassadeq, Wohnort Hamburg) ist es Ihre Pflicht durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern, dass mit betreffenden Personen Handel betrieben wird.
Wichtig: alle Unternehmen sind zur Einhaltung der EG-Antiterrorismus-Verordnung verpflichtet!
Wer muss was Prüfen?
Jedes Unternehmen muss zumutbare Maßnahmen ergreifen die sicherstellen, dass Verstöße nicht vorsätzlich (z.B. durch Prüfunterlassung) oder durch fahrlässig (z.B. unzureichende Prüfmaßnahmen) begangen werden. Die für die Führung des Unternehmens verantwortlichen Personen spielen hierbei eine besondere Rolle, da diese nach §§ 13, 14 Abs.2 StGB wegen Unterlassen entsprechender organisatorischer Maßnahmen haftbar gemacht werden können.
Jede Abteilung eines Unternehmens ist von der Prüfpflicht betroffen!
Auf der einen Seite ist der Vertrieb bei jedem Kundenkontakt verpflichtet eine Überprüfung durchführen, die ausschließt, dass eine auf den Listen vermerkte Organisation/Person in das Geschäft involviert ist.
Auf der anderen Seite trägt der Einkauf die Pflicht im Sinne der Gesetzeslage zu verhindern, dass Wareneinkäufe gegenüber gelisteten Organisationen/Personen getätigt werden, da auch das Bezahlen der Ware unter Verbot steht.
Und auch die Mitarbeiter einer Firma stehen bezüglich der Personenembargo, nicht zuletzt durch das Verbot der Lohnzahlung, unter der Kontrollpflicht. So ist es in letzter Konsequenz Aufgabe der Personalabteilung, alle im Unternehmen angestellten Personen zu überprüfen - also auch Leihpersonal, Austauschstudenten, Praktikanten, Aushilfen oder hochqualifiziertes Forschungspersonal usw.
Auch bei einem Grundstückskauf und -verkauf sollte Vorsicht geboten sein.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB/AEO)
Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzen Sie einen besonderen Status: Sie gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und bekommen besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung, die Sie in Anspruch nehmen können.
Der Status ZWB dient unter Anderem zur Absicherung der Lieferkette, da hierbei alle am Handel Beteiligten (Hersteller, Ausführer, Spediteur, Lagerhalter, Zollagent, Frachtführer, Importeur,…) den ZWB/AEO-Status inne haben müssen.
Weitere Informationen zum Erhalt des ZWB/AEO und den damit verbundenen Vorteilen können Sie hier einsehen.
Kommen nach dem Kauf von ID.prove Folgekosten auf mich zu?
Nein!
Auch ohne Wartungsvertrag haben Sie eine dem Kaufdatum entsprechende, 100% lauffähige Version von ID.prove erworben, bei deren Einsatz, trotz stets selbständig aktualisierter Listen, keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.
Schon beim Erwerb der preisgünstigen Basisversion beinhaltet ID.prove die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Bundesbank empfohlene, frei verfügbare Liste "Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions" der EU und führt dementsprechende Überprüfungen, mit den auf diesen Listen enthalten Einträgen durch.
Die Liste basiert auf den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EG- Verordnungen und wird auf deren Grundlage laufend aktualisiert, ohne dass – wie oftmals von anderen Anbietern praktiziert – hierbei weitere Kosten auf Sie zukommen.
Auch über die oftmals praktizierte und finanziell unübersichtliche Praxis des “Bezahlens pro Prüfung” brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Denn: Sie bezahlen beim Einsatz von ID.prove NICHT pro geprüften Eintrag, sondern können gemäß den Lizenzbestimmungen so viele Prüfungen durchführen, wie Sie wollen.
Außerdem wurde ID.prove modular – das heisst in einer Art Baukastensystem – entwickelt, um sich Ihren persönlichen Ansprüchen nicht nur finanziell, sondern auch im Umfang der Funktionalität bestens anpassen zu können.
Je nachdem welche Ansprüche Sie und Ihr Unternehmen in Punkto Sanktionslistenprüfung haben, können Sie eine für sich passende ID-prove-Version auswählen bzw. zusammenstellen. Neben den grundsätzlich zur Verfügung stehenden Versionen, welche Sie unter "Lizenzen und Preise" einsehen können, bieten wir Ihnen ebenfalls an, auf spezielle Anforderungen Ihrerseits einzugehen und damit ein auf Sie perfekt abgestimmtes und an ihren Ansprüchen orientiertes, optimales Produkt zur Verfügung zu stellen.
Wofür benötige ich einen Wartungsvertrag? 
Mit dem Wartungsvertrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, von allen Vorteilen zukünftiger Versionen und Anforderungen zu einem festgesetzten Betrag zu profitieren.
Denn: Die Gesetzgebung ruht nicht und manchmal werden nicht nur Gesetze, sondern damit auch die Ansprüche an Abläufe oder Protokollierung geändert.
Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages sind Sie nicht nur vor solchen Änderungen des Gesetzes abgesichert, sondern bekommen auch regelmäßig Updates und Programmverbesserungen geliefert.
ID.prove wird kontinuierlich weiterentwickelt und stetig optimiert. Damit bietet Ihnen der Abschluss eines Wartungsvertrages nicht nur absolute Sicherheit und Aktualität, sondern auch volle Kostenkontrolle.
Gegen welche Listen wird in ID.prove geprüft? 
ID.prove prüft kostenfrei gegen alle im Europäischen Raum benötigten Listen:
| Behörde |
Liste |
Sanktion |
Inhalt |
| BMWi |
DE-MYANMAR |
Myanmar |
Einfrieren von Finanzvermögen, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen |
| EU |
EU |
Terror, Liberia, DR Kongo, Myanmar, Zimbabwe, Belarus, Cote d'Ivoire, ICTY, Irak, Iran, Sudan |
Einfrieren von Finanzvermögen, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen (teilweise unter Auflagen) |
Neben diesen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Bundesbank empfohlen Listen bieten wir ein erweitertes, kostenpflichtiges Angebot an.
Für den Handel mit den USA bzw. mit amerikanischen Unternehmen ist es nötig, über die EU-Sanktionslisten hinaus, auch gegen die US-Listen zu prüfen. Dieses wird durch unseren Kooperationspartner www.sanktionslisten.de abgedeckt und beinhaltet folgende Listen:
| Behörde |
Liste |
Sanktion |
Inhalt |
| BMWi |
DE-MYANMAR |
Myanmar |
Einfrieren von Finanzvermögen, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen |
| EU |
EU |
Terror, Liberia, DR Kongo, Myanmar, Zimbabwe, Belarus, Cote d'Ivoire, ICTY, Irak, Iran, Sudan |
Einfrieren von Finanzvermögen, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen (teilweise unter Auflagen) |
OFAC
Office for Foreign Assets Control |
SDN
Specially Designated Nationals and Blocked Persons |
SDT, FTO, SDGT, Iraq2, Balkans, Burma, Cuba, Liberia, Iran, N-Korea, Sudan, Syira, NPWMD, SDNT, SDNTK, COTED, BELARUS |
Einfrieren von Vermögen, Verbot von Geschäftsbeziehungen für “US-Persons”
Achtung! Teilweise individuelle Regelungen pro Sanktionsprogramm! |
| NS-PLC |
Palestinian Legislative Council |
Verbot von Geschäftsbeziehungen für US-Persons |
BIS
Bureau for Industry and Security |
DPL |
Denied Persons List |
Verbot von Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit US-Produkten |
| Unverified List |
Unverified List |
"Red flags" für Geschäfte im Bezug auf Endverbleib und Verwendungszweck |
| Entity List |
Entity List |
Zusätzliche, individuelle Export- und Reexport-Genehmigungspflichten, die über die EAR hinausgehen |
| EAR-GO3 |
General Order 3 to EAR Part 736 |
Export und Reexport von Gütern, die den EAR unterliegen, sind für die genannten Einträge genehmigungspflichtig |
Warum arbeitet ID.prove zusätzlich mit www.Sanktionslisten.de zusammen? 
ID.prove importiert von Hause aus die von der EU herausgegebenen und kostenlosen "Consolidated list" für EU-Embargos sowie die BMWi (DE-MYANMAR) Liste.
Werden zusätzlich andere Listen z.B. US-Listen benötigt, werden diese von unserem Kooperationspartner www.sanktionslisten.de bereitgestellt.
Da einige der zusätzlichen Embargo-Listen (siehe oben) nicht maschinell lesbar sind, müssen diese von Hand bearbeitet und erfasst werden.
Hier kommt www.sanktionslisten.de ins Spiel. Sanktionslisten.de bereitet die Daten von verschiedenen Quellen sorgfältig auf und bereinigt dabei auch formale und inhaltliche Fehler, so dass die Listen in einem einheitlichen, maschinell lesbaren Format zur Verfügung stehen und verarbeitet werden können. Eine wichtige Grundlage für jeden automatisierten und damit zeitsparenden Prüfvorgang.
Wie prüfe ich richtig? 
Arbeitsabläufe stellen sich nicht für jeden gleich dar und benötigen daher verschiedenste, optimal auf die Geschäftsprozesse abgestimmte Prüfverfahren. Durch das an ein Baukastensystem angelehnte und damit absolut variable Konzept ist ID.prove in den zur Verfügung stehenden Versionen allen Anforderungen gewachsen.
Gerne helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, die für Sie und Ihre Ansprüche optimale Version zu finden und dabei die richtige, Ihren Wünschen entsprechende Auswahl zu treffen. Unsere Infomappe bietet schon im Vorfeld viele Hinweise an und stellt damit einen optimalen Leitfaden für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen dar.
Ich vermisse eine Funktion. Ist es möglich diese einzubauen? 
Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Anforderungen ein. Nehmen Sie mit uns
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auf und schildern Sie uns Ihre Wünsche.
Ich benötige eine bestimmte Liste.
Sollte unser Kooperationspartner www.Sanktionslisten.de die benötigte Liste nicht standardmäßig integriert haben, nehmen Sie auch in diesem Fall bitte
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mit uns auf! Bisher war es immer möglich, eine Lösung zu finden.
Ich konnte keine Antwort auf meine Frage finden
Sollten Sie eine Antwort auf Ihre Frage/Ihr Problem nicht finden, scheuen Sie sich bitte nicht mit uns
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aufzunehmen!
Wir werden uns umgehend um die Lösung Ihres Problems kümmern und gegebenenfalls . den Punkt in die FAQ mit aufnehmen.
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