In der Vergangenheit bezogen sich Embargos meist auf Beschränkungen gegenüber der Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr und konzentrierten sich überwiegend auf die Unterbindung jeglicher Handlungen und Rechtsgeschäfte gegenüber bestimmter Länder.
Je nach Umfang dieser Beschränkungen wurde hierbei zwischen einem „Total-Embargo“, einem „Teil-Handels-Embargo" und dem „Waffen-Embargo“ unterschieden.
Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die bisher klassischen Embargos um ein neues, personenbezogenes Embargo erweitert, welches bei der EG-Antiterrorismus-Verordnung zur Anwendung kommt. Hierbei werden nicht mehr ganze Länder und deren Regierungen, sondern explizit Einzelpersonen, Organisationen und Unternehmen, völlig unabhängig von deren Standorten, sanktioniert.
Seitdem wird das Instrument des Personenembargos intensivst zur Terrorismusbekämpfung genutzt und ersetzt zunehmend die bis dato klassischen „Zielland-Embargos". Hierbei wurde durch den Ausschluss spezieller Personen aus dem Wirtschaftkreislauf ein Instrument geschaffen, welches es ermöglicht, weder die notleidende Bevölkerungen noch die wirtschaftlichen Grundlagen eines betroffenen Landes durch die Sanktionen in Mitleidenschaft zu ziehen.
Im Gegenzug erfordert diese jüngste, wie durchaus sinnvolle Weiterentwicklung des klassischen Handelembargos jedoch eine erhöhte Aufmerksamkeit der jeweiligen Handelspartner. Es unterliegt nun deren vollen Verantwortung, die entsprechenden Embargos zu beachten und somit drohende strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Übersicht über Embargos und Verordnungen
Im Folgenden wollen wir Ihnen die entsprechenden Verordnungen kurz vorstellen, die als Grundlage für den Handel beachtet werden müssen und die – natürlich – in allen Belangen auch die Grundlage der hier vorgestellten Software darstellt.
BAFA Merkblatt
Verordnungen EU
Verordnungen US
ZWB/AEO