Bezeichnung Beschreibung Beschreibung (neu) Art Relevanz Relevanz (neu) Herausgeber Geltungsbereich Enthalten in Paket Info-Link
United Nations Security Council Consolidated List Finanz-Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats
Diese Liste gilt für neue Einträge unmittelbar in der EU, solange Sanktionen nicht in EU-Sanktionslisten überführt wurden.
Die United Nations Security Council Consolidated List enthält alle Personen und Organisationen, die vom UN-Sicherheitsrat mit Finanzsanktionen belegt wurden. UN-Mitgliedstaaten sind verpflichtet diese Sanktionen in ihre nationalen Sanktionslisten zu übernehmen. In der EU erfolgt die Übernahme in die EU-weite CFSP Consolidated Financial Sanctions List, um eine einheitliche Umsetzung der Sanktionen innerhalb der EU sicherzustellen. Finanzsanktionen Unternehmen, die in der EU ansässig oder unter EU-Recht organisiert sind Die Prüfung dieser Liste ist für Unternehmen nicht verbindlich, sondern muss von den UN-Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden. In der EU ist eine zusätzliche Prüfung der UN-Liste deshalb in der Regel nicht erforderlich, da die Sanktionen vollständig in die CFSP Consolidated Financial Sanctions List übernommen werden. Aktualisierungen der UN-Liste gelten übergangsweise in der EU für längstens sechs Tage oder bis die Aktualisierungen in EU-Recht umgesetzt wird. Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weltweit Standard https://main.un.org/securitycouncil/en/content/un-sc-consolidated-list
CFSP Consolidated Financial Sanctions List Konsolidierte Liste aller Personen, Organisationen und Vereinigungen, gegenüber denen seitens der EU Finanzsanktionen bestehen. Die CFSP-Liste ist die offizielle Datenbank der EU. Sämtliche Personen, Organisationen und Vereinigungen, die in den EU-weit geltenden Namenslisten, sowohl der Antiterror-Verordnungen (2580/2001, 881/2002 und 753/2011) als auch der Länderembargos, aufgeführt sind, sind in der CFSP-Liste enthalten. Die CFSP Consolidated Financial Sanctions List ist die konsolidierte Liste aller Personen, Unternehmen und Organisationen, gegenüber denen Finanzsanktionen seitens der EU bestehen. Die Liste umfasst Sanktionen aus den Antiterror-Verordnungen, länderspezifischen Embargoverordnungen sowie Verordnungen zu Themen wie Cyberkriminalität und schweren Menschenrechtsverletzungen. Finanzsanktionen Unternehmen, die in der EU ansässig oder unter EU-Recht organisiert sind Relevant für alle Unternehmen, die in der EU ansässig oder unter EU-Recht organisiert sind und Finanztransaktionen durchführen oder Geschäftsbeziehungen pflegen. European External Action Service (EEAS) EU Standard https://eeas.europa.eu/topics/common-foreign-security-policy-cfsp/8442/consolidated-list-of-sanctions_en
EU – Russia Embargo on Critical Goods Anhang IV zu VO(EU) 833/2014
Keine Genehmigungen für kritische Güter möglich, s. Art. 2 Abs. 7, 2a Abs. 7 und 2b Abs. 1
Das Russland-Embargo gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verbietet den Export von Dual-Use Gütern und sonstigen kritischen Gütern nach Russland.
In Anhang IV sind die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgeführt, die militärische Endnutzer sind, zum militärisch-industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen.
Eine Genehmigung zum Verkauf, zur Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr wird für die in Anhang IV genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht erteilt.
Exportkontrolle Unternehmen, die direkt oder indirekt nach Russland exportieren Relevant für Unternehmen, die Dual-Use Güter oder sonstige kritische Güter nach Anhang VII der VO(EU) 833/2014 nach Russland ausführen.
Im Rahmen der Due-Dilligence-Prüfung für Geschäftspartner sollte der Anhang IV berücksichtigt werden, da hier auch Unternehmen außerhalb Russlands aufgeführt sind und die Gefahr von Umgehungslieferungen gegeben ist.
Europäische Union EU Standard https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/833
EU – Belarus Embargo on Critical Goods Anhang V zu VO(EU) 765/2006
Keine Genehmigungen für kritische Güter möglich, s. Art. 1e Abs. 7, Artikel 1f Abs. 7, Artikel 1fa Abs. 1
Das Belarus-Embargo gemäß der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 verbietet den Export von Dual-Use Gütern und sonstigen kritischen Gütern nach Belarus.
In Anhang V sind die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgeführt, die militärische Endnutzer sind, zum militärisch-industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen.
Eine Genehmigung zum Verkauf, zur Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr wird für die in Anhang V genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht erteilt.
Exportkontrolle Unternehmen, die direkt oder indirekt nach Belarus exportieren Relevant für Unternehmen, die Dual-Use Güter oder sonstige kritische Güter nach Anhang VII der VO(EU) 765/2006 nach Belarus ausführen.
Im Rahmen der Due-Dilligence-Prüfung für Geschäftspartner sollte der Anhang IV berücksichtigt werden, um mögliche kritische Endverbleibe und Verwendungszwecke zu identifizieren.
Europäische Union EU Standard https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/765
DPL
Denied Persons List
Mit Personen und Unternehmen, die in der Denied Persons List genannt sind, ist jeglicher Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit US-Gütern (Export, Reexport etc.) untersagt. Die Denied Persons List (DPL) ist eine Liste von Personen, Unternehmen und Organisationen, die vom Handel mit US-Produkten ausgeschlossen sind. Diese Personen dürfen keine US-Güter exportieren, reexportieren oder anderweitig in Zusammenhang mit US-Produkten oder -Technologien handeln, die den Bestimmungen der Export Administration Regulations (EAR) unterliegen. Exportkontrolle Unternehmen, die mit Gütern „Subject to EAR“ handeln Relevant für alle Unternehmen, die mit Gütern handeln, die den Export Administration Regulations (EAR) der USA unterliegen. Insbesondere Unternehmen, die US-Produkte exportieren oder mit US-Personen Handel betreiben, sollten diese Liste prüfen, um sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit gelisteten Personen oder Organisationen getätigt werden. Department of Commerce – Bureau of Industry and Security (BIS) weltweit Standard https://www.bis.doc.gov/index.php/the-denied-persons-list
UVL
Unverified List
Für Export und Re-Export von US-Gütern sind keine License Exceptions nutzbar.
Für alle Lieferungen von US-Gütern ist eine Erklärung des gelisteten Kunden einzuholen.
„Red Flag“, besonders sorgfältige Endverbleibsprüfung ist notwendig.
Die Unverified List (UVL) enthält Personen und Organisationen, bei denen die US-Behörden keine ausreichenden Informationen zur Endverwendung von US-Produkten erhalten konnten. Diese Liste hat den Charakter einer Warnliste, und für Exporte oder Reexporte an diese Kontakte sind keine License Exceptions zulässig. Zudem ist eine besonders sorgfältige Endverbleibsprüfung erforderlich. Exportkontrolle Unternehmen, die mit Gütern „Subject to EAR“ handeln Relevant für Unternehmen, die mit Gütern handeln, die den Export Administration Regulations (EAR) der USA unterliegen. Bei Geschäften mit gelisteten Personen oder Organisationen müssen Unternehmen strengere Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, um die ordnungsgemäße Endverwendung sicherzustellen. Department of Commerce – Bureau of Industry and Security (BIS) weltweit Standard https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern/unverified-list
EL
Entity List
Genehmigungspflichten für Exporte, Re-Exporte und „Transfers“ (= Inlandslieferungen) von US-Gütern.
Individuelle Ausprägung pro Listung.
License Exceptions in einigen Fällen möglich.
Die Entity List (EL) enthält Personen, Unternehmen und Organisationen, die nach Einschätzung der US-Behörden ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit oder die Außenpolitik der USA darstellen. Für den Export, Reexport und Inlandslieferungen von Gütern, die den US-Exportvorschriften unterliegen (""subject to EAR"") an diese Unternehmen gelten Genehmigungspflichten. Für jeden Eintrag auf der Liste können unterschiedliche Exportkontrollen gelten, und License Exceptions sind nur in bestimmten Fällen möglich. Exportkontrolle Unternehmen, die mit Gütern „Subject to EAR“ handeln Relevant für Unternehmen, die mit Gütern handeln, die den Export Administration Regulations (EAR) der USA unterliegen, unabhängig davon ob es sich hierbei um Dual-Use- oder nicht gelistete Güter handelt. Department of Commerce – Bureau of Industry and Security (BIS) weltweit Standard https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern/entity-list
MEUL
Military End User List
Supplement No. 7 to part 744 EAR:Juristische Personen, die als militärische Endverwender besonderen Export-Restriktionen nach EAR §744.21 („China, Russia and Venezuela Military Rule“) unterliegen Die Military End User List (MEUL) enthält juristische Personen, die von der US-Regierung als militärische Endverwender („military end users“) eingestuft werden. Diese Unternehmen oder Organisationen unterliegen besonderen Genehmigungspflichten gemäß den Export Administration Regulations (EAR), insbesondere nach §744.21 („China, Russia, and Venezuela Military Rule“) für Güter in in supplement 2 to part 744 EAR genannt sind. Exportkontrolle Unternehmen, die mit Gütern „Subject to EAR“ handeln Relevant für Unternehmen, die mit Gütern handeln, die den Export Administration Regulations (EAR) der USA unterliegen und in Supplement 2 to part 744 EAR genannt sind. Department of Commerce – Bureau of Industry and Security (BIS) weltweit Standard https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern/1770
SDN
Specially Designated Nationals List
Standard: Einfrierung von Vermögen und Verbot der Bereitstellung von Geldern und Wirtschaftlichen Ressourcen.
Oft in Verbindung mit Länderembargos (Iran, Russland, Nordkorea, Syrien…)
Die SDN - Specially Designated Nationals List umfasst Personen, Unternehmen, Organisationen und Transportmittel, die von den USA umfassend sanktioniert wurden. Diese Liste wird vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwaltet und deckt verschiedene Sanktionsprogramme ab, die sich auf Themen wie Terrorismus, Drogenhandel, Cyberkriminalität und internationale Bedrohungen beziehen. Die SDN-Liste führt zu einer Einfrierung von Vermögen in den USA und untersagt US-Personen, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.
Außerdem werden bei bestimmten Sanktionsprogrammen der SDN auch für nicht-US-Personen Genehmigungspflichten für den Handel mit Gütern die den US-Exportvorschriften (EAR) definiert.
Finanzsanktionen
Exportkontrolle
US-Persons Relevant für alle Unternehmen weltweit, die Geschäfte mit US-Produkten (""subject to EAR"") abwickeln. Einige Sanktionsprogramme enthalten sogenannte „Secondary Sanctions“, die auch für Nicht-US-Personen und den Handel mit Nicht-US-Produkten relevant sein können.
Für ""US-Persons"" gilt ein komplettes Geschäftsverbot.
Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Controls (OFAC) weltweit Standard https://www.treasury.gov/ofac/downloads/sdnlist.pdf
OFAC Consolidated Sanctions List (non-SDN Lists) Standard: Einfrierung und Verbot der Bereitstellung von Geldern und Wirtschaftlichen Ressourcen.
Die Listen unterscheiden sich hauptsächlich in den rechtlichen Grundlagen von der SDN-Liste.
Die OFAC Consolidated Sanctions List (non-SDN Lists) enthält Personen und Organisationen, die nicht den umfassenden Finanzsanktionen der SDN-Liste unterliegen, jedoch von spezifischen Sanktionen betroffen sind. Diese Liste wird vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwaltet und umfasst mehrere Unterlisten, darunter die Foreign Sanctions Evaders (FSE) List, die Sectoral Sanctions Identification (SSI) List und die List of Foreign Financial Institutions Subject to CAPTA Sanctions. Die gelisteten Personen und Organisationen unterliegen strikten Einschränkungen im Handel und Finanzwesen, abhängig von der jeweiligen Liste. Finanzsanktionen US-Persons Relevant für US-Personen, die Finanztransaktionen durchführen oder Handel mit gelisteten Personen oder Organisationen betreiben. Einzelne Sanktionsprogramme können jedoch „Secondary Sanctions“ enthalten, die auch für Nicht-US-Unternehmen weltweit von Bedeutung sind. Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Controls (OFAC) weltweit Standard https://ofac.treasury.gov/other-ofac-sanctions-lists
List of Statutorily Debarred Parties Die auf dieser Liste genannten Personen und Organisationen wurden durch die amerikanische Verwaltungsbehörde wegen Verstößen gegen den Arms Export Control Act (AECA) verurteilt. Gelistete Personen sind vom Handel mit US- Verteidigungsgütern einschließlich technischer Daten und Dienstleistungen aus-geschlossen. Die List of Statutorily Debarred Parties enthält Personen und Organisationen, die aufgrund von Verstößen gegen den Arms Export Control Act (AECA) durch die US-Behörden von jeglichem Handel mit US-Verteidigungsgütern ausgeschlossen wurden. Diese Liste umfasst auch den Handel mit technischen Daten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verteidigungsgütern, die den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) unterliegen. Exportkontrolle Unternehmen, die mit US-Rüstungsgütern (ITAR-relevanten Gütern) handeln Relevant für Unternehmen, die mit US-Verteidigungsgütern (USML) handeln. Unternehmen, die in der Verteidigungsindustrie tätig sind oder US-Rüstungsgüter exportieren, sollten diese Liste prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine Geschäfte mit gelisteten Personen oder Organisationen tätigen. Department of State – Directorate of Defence Trade Controls (DDTC) weltweit https://www.pmddtc.state.gov/ddtc_public?id=ddtc_kb_article_page&sys_id=7188dac6db3cd30044f9ff621f961914
FDA Debarment List Public list of firms or persons currently debarred pursuant to sections 306(a) or (b) of the Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (21 U.S.C. 335(a) or (b)) as published in the Federal Register Die FDA Debarment List ist eine öffentliche Liste, die von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) herausgegeben wird. Sie enthält Unternehmen und Personen, die gemäß den Abschnitten 306(a) oder (b) des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (21 U.S.C. 335(a) oder (b)) von der FDA ausgeschlossen wurden. Diese Personen oder Unternehmen sind aufgrund von Verstößen gegen FDA-Regularien von der Herstellung oder dem Vertrieb von Arzneimitteln und medizinischen Produkten ausgeschlossen. Sonstige Unternehmen, die die Regularien der FDA befolgen müssen Relevant für Unternehmen, die den Regularien der FDA unterliegen, insbesondere in den Bereichen Arzneimittel, Medizinprodukte und Lebensmittel. Unternehmen, die mit FDA-regulierten Produkten handeln, sollten diese Liste prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine Geschäfte mit gelisteten Personen oder Firmen tätigen. U.S. Food and Drug Administration (FDA) USA https://www.fda.gov/inspections-compliance-enforcement-and-criminal-investigations/compliance-actions-and-activities/fda-debarment-list-drug-product-applications
METI End User List Liste des japanischen Wirtschaftsministeriums mit natürlichen oder juristischen Personen, für die eine besonders sorgfältige Endverbleibs- Prüfung erforderlich ist Die METI End User List enthält natürliche und juristische Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an der Entwicklung oder dem Bau von Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Für Exporte an gelistete Endnutzer ist eine besonders sorgfältige Endverbleibsprüfung erforderlich. Exportkontrolle Unternehmen, die von Japan aus exportieren Relevant für Unternehmen, die von Japan aus exportieren. Besonders Unternehmen in den Bereichen Nuklear-, Chemie- und Waffenindustrie müssen sicherstellen, dass sie keine unzulässigen Geschäfte mit gelisteten Endnutzern tätigen. Ministry of Economy, Trade and Industry (METI) Japan https://www.meti.go.jp/policy/anpo/law09.html
SECO Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft der Schweiz Zwangsmassnahmen um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Die SECO Liste umfasst Personen und Organisationen, gegen die seitens der Schweiz Finanzsanktionen verhängt wurden. Diese Sanktionen basieren auf internationalen Beschlüssen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz, insbesondere der EU, beschlossen wurden. Sie dienen der Durchsetzung des Völkerrechts und der Respektierung der Menschenrechte. Finanzsanktionen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Relevant für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweiz (SECO) Schweiz https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/sanktionsmassnahmen.html
OFSI Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK Einfrierung von Vermögen und Verbot der Bereitstellung von Geldern und Wirtschaftlichen Ressourcen. Die OFSI Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK ist die konsolidierte Liste aller Personen, Organisationen und Vereinigungen, gegenüber denen seitens des Vereinigten Königreichs Finanzsanktionen bestehen. Diese Sanktionen beinhalten das Einfrieren von Vermögen und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen oder Organisationen. Finanzsanktionen Unternehmen mit Sitz in GB haben Relevant für Unternehmen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind oder nach britischem Recht gegründet wurden. HM Treasury - Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) Vereinigtes Königreich (GB) https://www.gov.uk/government/collections/financial-sanctions-regime-specific-consolidated-lists-and-releases
Consolidated Canadian Autonomous Sanctions List Konsolidierte Liste von Personen und Organisationen, die unter dem Special Economic Measures Act (SEMA) und the Justice for Victims of Corrupt Foreign Officials Act (JVCFOA) sanktioniert wurden.
Einfrierung von Vermögen und Verbot der Bereitstellung von Geldern und Wirtschaftlichen Ressourcen.
Die Consolidated Canadian Autonomous Sanctions List ist eine konsolidierte Liste von Personen und Organisationen, die von der kanadischen Regierung unter dem Special Economic Measures Act (SEMA) und dem Justice for Victims of Corrupt Foreign Officials Act (JVCFOA) sanktioniert wurden. Diese Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögen und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Die Liste dient der Umsetzung spezifischer Sanktionsregelungen im Rahmen der kanadischen Gesetze. Finanzsanktionen Unternehmen, mit Sitz in CA Relevant für kanadische Unternehmen. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine Geschäftsbeziehungen zu gelisteten Personen oder Organisationen unterhalten. Global Affairs Canada Kanada https://www.international.gc.ca/world-monde/international_relations-relations_internationales/sanctions/consolidated-consolide.aspx?lang=eng
Austrian Sanctions List (Österreichische Sanktionsliste der OeNB) Die österreichische Sanktionsliste enthält Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen, d. h. kapital- und zahlungsverkehrsbeschränkende Maßnahmen, mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung erlassen wurden. Die Austrian Sanctions List enthält Personen und Organisationen, gegen die Finanzsanktionen verhängt wurden, insbesondere im Rahmen von kapital- und zahlungsverkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung erlassen wurden. Die Sanktionen zielen darauf ab, die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu verhindern und die Sicherheit Österreichs und der internationalen Gemeinschaft zu gewährleisten. Finanzsanktionen Unternehmen mit Sitz in AT Relevant für Unternehmen mit Sitz in Österreich oder Unternehmen, die nach österreichischem Recht gegründet sind. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die österreichischen Sanktionen einhalten, insbesondere wenn sie in den Bereichen Finanz- und Zahlungsverkehr tätig sind. Österreichischen Nationalbank (OeNB) Österreich https://www.oenb.at/Ueber-Uns/Rechtliche-Grundlagen/Verordnungen-nach-SanktG.html
Dispositif national de gel des avoirs à but de lutte contre le terrorisme Einfrierung von Vermögen und Verbot der Bereitstellung von Geldern und Wirtschaftlichen Ressourcen. Die Dispositif national de gel des avoirs à but de lutte contre le terrorisme ist die französische Sanktionsliste, die alle Personen und Organisationen enthält, die nach Auffassung der französischen Behörden mit terroristischen Handlungen in Verbindung stehen und deshalb Finanzsanktionen unterliegen. Diese Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögen sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Darüber hinaus werden in dieser Liste auch die EU-Finanzsanktionen berücksichtigt. Finanzsanktionen Unternehmen mit Sitz in FR Relevant für Unternehmen mit Sitz in Frankreich oder für Unternehmen, die nach französischem Recht gegründet sind. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine Geschäftsbeziehungen zu gelisteten Personen oder Organisationen unterhalten. Direction générale du Trésor Frankreich https://www.tresor.economie.gouv.fr/services-aux-entreprises/sanctions-economiques/dispositif-national-de-gel-des-avoirs
UFLPA (Uyghur Forced Labor Prevention Act) List Prohibited from U.S. importation under 19 U.S.C. § 1307 (Uyghur Forced Labor Prevention Act) Die UFLPA List ist eine Liste von Unternehmen, die gemäß dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) Beschränkungen hinsichtlich des Imports in die USA unterliegen. Die Liste zielt darauf ab, die Einfuhr von Waren zu verhindern, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit in der Volksrepublik China, insbesondere in der Region Xinjiang, abgebaut, produziert oder hergestellt wurden. Diese Waren sind gemäß 19 U.S.C. § 1307 von der Einfuhr in die USA ausgeschlossen. Sonstige Unternehmen, die in der Supply Chain für Importe von Asien in die USA eingebunden sind. Relevant für Unternehmen, die in der Lieferkette für Importe von Asien in die USA eingebunden sind. Unternehmen, die Waren aus China in die USA importieren, sollten sicherstellen, dass sie keine Produkte aus Zwangsarbeit beziehen, da dies zu Importverboten führen kann Department of Homeland Security (DHS)
U.S. Customs and Border Protection (CBP)
USA https://www.dhs.gov/uflpa-entity-list
WBL - World Bank List Die World Bank List ist eine Liste von Unternehmen und Einzelpersonen, die aufgrund von Verstößen gegen ethische Standards oder Missbrauch von Finanzmitteln ausgeschlossen wurden. Gelistete Personen und Organisationen sind von der Teilnahme an Projekten und Ausschreibungen der Weltbank ausgeschlossen. Sonstige Relevant für Unternehmen und Organisationen, die an Projekten der Weltbank beteiligt sind oder Finanzierungen durch die Weltbank erhalten. World Bank Group weltweit https://www.worldbank.org/en/projects-operations/procurement/debarred-firms
UEL - MOFCOM Unreliable Entity List Die Unreliable Entity List listet ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die nach Ansicht der chinesischen Regierung die nationale Sicherheit oder Interessen Chinas gefährden. Diese Unternehmen können Exportbeschränkungen und wirtschaftlichen Sanktionen unterliegen. Exportkontrolle Relevant für chinesische und ausländische Unternehmen, die in China tätig sind. Ministry of Commerce of the People's Republic of China (MOFCOM) China https://aqygzj.mofcom.gov.cn/flzc/gzjgfxwj/index.html
SG-MAS List of the Monetary Authority of Singapore Die MAS-Liste enthält zum einen die Einträge der Finanzsanktionen des UN-Sicherheitsrates, zum anderen eine automome Liste von Personen, die der Terrorfinanzierung verdächtig sind. Finanzsanktionen Relevant für in Singapur tätige Unternehmen. Monetary Authority of Singapore (MAS) Singapur https://www.mas.gov.sg/regulation/anti-money-laundering/targeted-financial-sanctions/lists-of-designated-individuals-and-entities
AUCL - Australia Consolidated List Die Australia Consolidated List ist die konsolidierte Liste aller Personen und Organisationen, die mit Sanktionen belegt wurden. Sie umfasst Finanzsanktionen sowohl des UN-Sicherheitsrates als auch autonome australische Sanktionen im Rahmen des Autonomous Sanctions Act 2011. Exportkontrolle, Finanzsanktionen Relevant für in Australien tätige Unternehmen. Department of Foreign Affairs and Trade (DFAT) Australien https://www.dfat.gov.au/international-relations/security/sanctions/consolidated-list
NLNST - Nationale sanctielijst terrorisme Die Nationale sanctielijst terrorisme ist die niederländische Liste von Personen und Organisationen, die aufgrund ihrer Verbindung zu terroristischen Aktivitäten unter Finanzsanktionen stehen. Diese Liste dient dazu, terroristische Finanzierung zu verhindern. Finanzsanktionen Relevant für Unternehmen in den Niederlanden, insbesondere im Finanzsektor. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie keine Geschäfte mit Personen oder Organisationen tätigen, die auf der Liste stehen. Ministry of Justice and Security (Netherlands) Niederlande https://www.rijksoverheid.nl/documenten/rapporten/2015/08/27/nationale-terrorismelijst
BENS - Belgian National Sanctions List Die Belgian National Sanctions List enthält Personen und Organisationen, die des Terrorismus verdächtigt werden und gilt zusätzlich zu den Sanktionen der EU. Finanzsanktionen Relevant für in Belgien tätige Unternehmen. Federal Public Service (FPS) Foreign Affairs Belgien https://finance.belgium.be/en/about_fps/structure_and_services/general_administrations/treasury/financial-sanctions/national
PLSL - Poland Sanctions List Die Poland Sanctions List ist die offizielle Liste, die Personen und Organisationen enthält, gegen die Sanktionen verhängt wurden und gilt zusätzlich zu den Sanktionen der EU. Die Sanktionen sind unterschiedlich ausgeprägt und können das Einfrieren von Geld und Vermögen, ein umfassendes Bereitstellungsverbot für wirtschaftliche Ressourcen, ein Einreiseverbot und / oder ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassen. Exportkontrolle, Finanzsanktionen Relevant für polnische Unternehmen und internationale Unternehmen, die Geschäfte in Polen tätigen. Ministry of Foreign Affairs Polen https://www.gov.pl/web/mswia/lista-osob-i-podmiotow-objetych-sankcjami
CZNSL - Czech National Sanctions List Die Tschechische Nationale Sanktionsliste enthält natürliche und juristische Personen und gilt zusätzlich zu den Sanktionen der EU. Sie umfasst restriktive Maßnahmen gegen bestimmte schwerwiegende Handlungen in den internationalen Beziehungen und wirt vom tschechischen Außenministerium geführt. Finanzsanktionen,
Sonstige
Relevant für Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik oder Unternehmen, die Geschäfte in der Tschechischen Republik tätigen. Außenministerium Tschechische Republik https://mzv.gov.cz/jnp/cz/zahranicni_vztahy/sankcni_politika/sankcni_seznam_cr/index.html
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